Anwälte im Strafrecht
Pohl & Marx Rechtsanwälte Strafverteidiger mit Kanzlei in Berlin - Wilmersdorf  (030) 863 854 72
Rechtsanwälte in Strafsachen
Kanzlei für Strafrecht| Anwälte für Strafrecht in Berlin
Kanzlei in Berlin

Anwälte Strafrecht Berlin
Hohenzollerndamm 181
10713 Berlin

Häufige Fragen

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einige Fragen beantworten, die oft eine Rolle spielen, insbesondere wenn Sie das erste Mal einen Anwalt wegen einer Strafsache benötigen.

  • Wie viel kostet es, wenn ich einen Strafverteidiger beauftrage?

    Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Es kommt auf Ihren Fall an.

    Wir berechnen für unser Tätigwerden in aller Regel eine Pauschale. Eine Pauschale für das Ermittlungsverfahren (also vor Anklageerhebung) und eine Pauschale für jeden Verhandlungstag.

    Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern, und wir geben Ihnen eine Einschätzung, wie hoch die Gebühren sein werden.

    Und dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen.

     
  • Gibt es Prozeßkostenhilfe oder zahlt meine Rechtschutzversicherung?

    Prozeßkostenhilfe gibt es im bei Strafverteidigungen nicht. Es gibt aber Fälle, in denen Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Mehr Informationen finden Sie unter Pflichtverteidigung.

    Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer Strafverteidigung nicht. Es sei denn, dies ist besonders im Versicherungsvertrag mit drin. Rufen Sie einfach bei Ihrer Versicherung an und erkundigen sich.

     
  • Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich freigesprochen werde?

    Grundsätzlich ja. Allerdings werden Ihnen nur die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz angefallen wären. Unter Umständen ist das weniger als vereinbarte Pauschalhonorar. Darauf würden wir Sie aber auch gesondert hinweisen.

     
  • Wie lange dauert ein Strafverfahren?

    Meistens sehr lange. Selbst bei relativ kleinen Fällen vergehen in der Regel Wochen, bis der Verteidiger Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen kann. Und danach dauert es wieder meist mehrere Wochen, bis es zu einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft (Einstellung, Strafbefehl, Anklage) kommt.
Vereinbaren Sie einen Termin beim Anwalt unter (030) 863 854
Sofort einen Termin?
(030) 863 954 72
Tätigkeitsfelder
Häufige Fragen
Untersuchungshaft
Anfahrt
Pflichtverteidigung
Rechtsanwalt Pohl und Rechtsanwalt Marx sind Mitglied im Deutschen Anwaltsverein e.V.
Links Copyright: Rechtsanwälte Pohl & Marx | Anwälte für Strafrecht in Berlin Impressum

Verteidigung bei Körperverletzung, Rechtsanwälte Strafrecht Berlin, Anwalt für Strafrecht, Strafverteidiger Berlin, Berufung, Revision in Strafsachen, Anklage, Pflichtverteidiger, Einspruch gegen Strafbefehl, Haftbefehl, Berlin Wilmersdorf, Vorladung von der Polizei, Vernehmung, Durchsuchung,  Anwalt ,Berlin, Bewährung, Anwälte für Strafrecht Berlin, Strafverteidiger Berlin, Strafrechtler, Strafrechtsanwalt, Verhaftung, Untersuchungshaft, Raub, Mord, Erpressung, Totschlag, Gefängnis, Anzeige, Gerichtsverhandlung, anwaltliche Hilfe bei Gerichtstermin, Strafe, geklaut, geschlagen, weggenommen, Einbruch, Drogen, Führerscheinsache, Anwalt Strafrecht Berlin, Pflichtverteidiger benennen, Gerichtstermin, Verteidigung, Anwalt Strafrecht Berlin, Rechtsanwalt, Untersuchungshaft