Anwälte im Strafrecht
Pohl & Marx Rechtsanwälte Strafverteidiger mit Kanzlei in Berlin - Wilmersdorf  (030) 863 854 72
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Kanzlei in Berlin

Anwälte Strafrecht Berlin
Hohenzollerndamm 181
10713 Berlin

Honorar

 

Strafverteidigung kostet Geld. Je schwerer der Tatvorwurf, desto mehr Einsatz und Aufwand sind erforderlich.
 

Die Höhe des Honorars variiert deshalb von Fall zu Fall.

 

  • Es kommt auf die Schwere des Tatvorwurfs, die tatsächliche und rechtliche 
         Schwierigkeit usw. an.
  • Damit Sie von vornherein wissen, wie hoch die Kosten sind, vereinbaren wir
        in aller Regel Pauschalhonorare für jeden Verfahrensabschnitt (also eine
        Pauschale für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren und eine Pauschale
        für jeden Verhandlungstag bei Gericht).
  • Darin ist enthalten sind Kopier-, Porto und Telekommunikationskosten.
  • Nicht enthalten sind lediglich Reisekosten, wenn der Anwalt einen Termin
         außerhalb von Berlin wahrnimmt.
  • Bei Vorwürfen geringer Schwere kommt auch eine Abrechnung nach dem
         Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Betracht. Darüber sprechen wir mit  Ihnen.

In vielen Fällen ist es nicht möglich, den voraussichtlichen Aufwand und die Komplexität des Falles abzuschätzen. In diesen Fällen vereinbaren wir entweder eine Pauschale für die erste Sichtung der Akten oder ein Stundenhonorar.

 

In jedem Fall sollen Sie jederzeit wissen, wieviel Sie wofür bezahlen.

 

In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte, daß wir nur auf Vorschußbasis tätig werden.

 

Wenn bei Ihnen eine Beiordnung als Pflichtverteidiger in Betracht kommt, weisen wir Sie selbstverständlich darauf hin.

 

Wenn Sie eine erste Einschätzung der Kosten zu Ihrem Fall hören möchten, können Sie unverbindlich bei uns anrufen und einem unserer Rechtsanwälte kurz schildern, worum es geht.

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