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Pflichtverteidigung

 

Hier ein paar Informationen zur Pflichtverteidigung und Pflichtverteidigern.

 

  • Was ist Pflichtverteidigung?

    Pflichtverteidigung bedeutet, daß der Beschuldigte einen Strafverteidiger haben muß. Wenn er selber vorher keinen Anwalt mit seiner Verteidigung beauftragt und sich auch keinen Pflichtverteidiger aussucht, stellt das Gericht einen Pflichtverteidiger.

     
  • Hat Pflichtverteidigung etwas mit Prozeßkostenhilfe zu tun?

    Nein. Es kommt nicht darauf, ob man sich einen Rechtsanwalt leisten kann.

     
  • Und wann bekommt man einen Pflichtverteidiger?

    Die Voraussetzungen stehen in § 140 StPO. Zum Beispiel dann, wenn Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder es die Sach- und Rechtslage gebietet. Rufen Sie einfach bei uns an. Wir klären, ob dies bei Ihnen der Fall ist.

     
  • Kann ich den Pflichtverteidiger selbst aussuchen?

    Ja. Wenn ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt, kriegen Sie Post vom Gericht. Darin wird einen eine Frist gesetzt, eine Verteidiger Ihrer Wahl als Pflichtverteidiger zu benennen.

    Wenn Sie das nicht rechtzeitig machen, bekommen Sie einen Anwalt zugeteilt.

     
  • Soll ich mir den Pflichtverteidiger aussuchen oder auf die Zuteilung warten?

    Es ist besser, sich den Anwalt selber auszusuchen. Denn dann haben es selbst in der Hand, wer Ihre Verteidigung übernimmt.

    Ansonsten könnte das sogar ein Anwalt sein, der sonst kein Strafrecht macht.

     
  • Kann ich die Rechtsanwälte Pohl und Marx als Pflichtverteidiger auswählen?

    Grundsätzlich schon. Es kommt darauf an, ob wir neben unseren “normalen” Mandaten die Zeit haben, auch Pflichtverteidigungen zu übernehmen.

    Lassen Sie uns Ihre Angelegenheit besprechen und dann klären wir das.

 

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