Anwälte im Strafrecht
Pohl & Marx Rechtsanwälte Strafverteidiger mit Kanzlei in Berlin - Wilmersdorf  (030) 863 854 72
Rechtsanwälte in Strafsachen
Kanzlei für Strafrecht| Anwälte für Strafrecht in Berlin
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Anwälte Strafrecht Berlin
Hohenzollerndamm 181
10713 Berlin

Rechtsanwälte Pohl & Marx - Strafverteidiger in Berlin

Herzlich willkommen!

Sie suchen für sich, einen Angehörigen oder einen Freund einen Anwalt für Strafrecht in Berlin?

Hier sind Sie richtig:

Unsere Anwälte haben sich in den vergangenen Jahren auf das Strafrecht spezialisiert und verteidigen Sie in allen Verfahren und allen Instanzen.

Wir sorgen dafür, daß Sie der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Strafgericht nicht alleine gegenübertreten müssen.

Wir treten für Ihre Rechte ein.

  • Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelten Sie als
        unschuldig!
     
  • Der Staat hat Ihnen die Schuld zu beweisen.
     
  • Sie haben das Recht zu schweigen.
     
  • Sie haben das Recht, in jeder Lage des Verfahrens einen Anwalt
        zu beauftragen.

Machen Sie von diesen Rechten Gebrauch!

Und lassen Sie sich dabei beraten und verteidigen.

Ein Anwalt für Strafrecht hilft, Fehler zu vermeiden und Ihre verfassungsmäßigen Rechte zu wahren.

Wir wirken in Ihrem Sinne auf das Strafverfahren ein.

Gleich hier der beste Rat, den Ihnen ein erfahrener Anwalt für Strafrecht geben kann:

“Gehen Sie zum Anwalt, nicht zur Polizei.”

Rufen Sie einfach an und vereinbaren einen Termin.

Sie schildern uns Ihren Fall, wir informieren Sie über die Kosten und dann entscheiden Sie, ob Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen möchten.

Rechtsanwälte und Strafverteidiger in Berlin

(030) 863 954 72

Schwerpunkte (u.a.)

(Gefährliche/schwere)
Körperverletzung

(Schwerer) Raub
Diebstahl
Erpressung
Unterschlagung

Geldwäsche
Gewerbsmäßige Hehlerei
Strafvereitelung

Betrug
Subventionsbetrug
Untreue
Vorenthalten von Arbeitsentgelt

(Besonders schwere) Bestechung und Bestechlichkeit;
Vorteilsannahme usw.

Amtsanmaßung
Mißbrauch von Titeln

Urkundenfälschung
Urkundenunterdrückung
Geldfälschung

Meineid
Falsche Verdächtigung

Sachbeschädigung
Brandstiftung

Fahrerflucht
Vortäuschen einer Straftat

Mord, Totschlag, Fahrlässige Tötung

Betäubungsmittel-
strafrecht (Btm-Sachen)

Kinderpornographie u.ä., (§§ 184, 184a, 184b, 185 c StGB)

Nötigung
Freiheitsberaubung
Geiselnahme

Vereinbaren Sie einen Termin beim Anwalt unter (030) 863 854
(030) 863 954 72

Keine Aussage ohne Anwalt!
Tätigkeitsfelder
Häufige Fragen
Untersuchungshaft
Anfahrt
Pflichtverteidigung
Rechtsanwalt Pohl und Rechtsanwalt Marx sind Mitglied im Deutschen Anwaltsverein e.V.
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